Sozialpsychiatrie morgen

Nach der Reform ist vor der Reform – Gedanken von Johann Kneißl

Die Sozialpsychiatrie hat in 40 Jahren die Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen revolutioniert. Tagesstätten wurden eingerichtet, Wohnheime aufgebaut, Werkstätten und Integrationsfirmen geschaffen.
Doch auf dem Zenit ihrer Entwicklung muss sie sich neu erfinden: Einrichtungen wieder auflösen, den Menschen inklusive Wohn- und Arbeitsformen bereitstellen. Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 kam der Stein ins Rollen. Am 01.01.2017 tritt in Deutschland das Bundesteilhabegesetz in Kraft.

Sozialpsychiatrie 40.0 – Integration war größtmögliches Ziel

Sukzessive wurden im 20. Jahrhundert die „Nervenkranken“ als „Verrückte“ ausgegrenzt und eingesperrt. Ab den 1975er Jahren wurden sie vorsichtig Schritt für Schritt mit psychiatrischem Krankenpflegepersonal, Sozialarbeitern und Pädagogen in eigens errichteten Wohnheimen versorgt und schrittweise in die Gesellschaft zurückgeführt.
Das Thema „Psychische Erkrankung“ ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es ist weder quantitativ möglich wie qualitativ sinnvoll, die Erkrankten aus ihren sozialen Wohn-  und Arbeitsorten herauszunehmen, sie in Einrichtungen zu versorgen und später wieder aufwendig in die Gesellschaft zu integrieren. Zu hoch sind die volkswirtschaftlichen Kosten, zu stark der Eingriff in das selbstbestimmte Leben der Betroffenen.
Neue Konzepte sind notwendig. Aber der Übergang zur inklusiven Gesellschaft fällt gerade den Institutionen nicht leicht – Profis wie Klienten. Vier Jahrzehnte „Integration“ haben Spuren in den Helferköpfen hinterlassen.

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Foto: Jörg  Baumann

Inklusion – eine neue Mode?

Ohne Zweifel sind Bildungs- und Teilhabeprojekte seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hoch im Kurs, lassen sich mit EU- und Bundesfördertöpfen nach Vorlage guter Konzepte auf die Beine stellen. Auch ist unbestritten, dass verstärkt bei behinderten Kindern und Jugendlichen in Schulbildung sowie in Ausbildung und Beschäftigung investiert werden muss. Hier kann am meisten erreicht und alltagsorientierte Teilhabe unter Kindern früh erlernt werden, ohne dass sie kosten- und personalaufwendig im Erwachsenenalter hergestellt werden muss.
Doch immer noch beschäftigen in Deutschland rund 39.000 Unternehmen keinen schwerbehinderten Menschen, leisten mit der Ausgleichsabgabe lieber die Zwangszahlung. Verkehrte Welt. Kindergärten und Schulen sind zur Inklusion gesetzlich verpflichtet worden, erhalten zusätzliches pädagogisches Personal. Und warum soll nach der Schule die Inklusion in Ausbildung und Arbeit aufhören?

Zukunftsvision 1: Wohnheime auflösen

Wohnheime sollten in geräumige 4-Zimmerwohnungen für Wohngemeinschaften umgebaut und somit aufgelöst werden. Menschen mit Behinderungen leben zukünftig in Stadtquartieren und Wohnanlagen – entsprechend ihres Wunsches alleine oder in Wohngemeinschaften, maximal 6 bis 8 Menschen pro Quartier. Kleine Dreifamilienhäuser mit zwei Wohngemeinschaften können eine Alternative sein für Menschen mit größerem Schutzbedürfnis incl. Garten und Concierge im Haus, der abends nach seiner Berufsarbeit ansprechbar ist.
Erforderliche fachliche Unterstützung wird aufsuchend nach Bedarf ambulant erbracht. Die Herausforderung wird in den anwachsenden Großstädten sein, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Moderne Wohngemeinschaften mit kleinem Privatbereich als Wohnatelier und gemeinsam genutzter Küche mit Ess- und Wohnraum könnten die Kosten senken. Hier sind auch Architekten gefordert, gemeinschaftliche Wohnideen zu entwickeln.
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Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Zeitschrift Treffpunkte Rhein-Main, Ausgabe 4/2016.
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